Glücksspiel und der EuGH ein abgekartetes Spiel ohne Ende?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit mehreren Verfahren zur Frage (unter welchen Voraussetzungen Spielverluste bei Online-Sportwetten), Online-Poker oder Online-Casinos von Verbrauchern zurückgefordert werden können. “Nach der Vorlage aus Malta an den EuGH hatten der Bundesgerichtshof und auch viele vorgelagerte Gerichte ihre Verfahren ausgesetzt – dieser Aussetzungsgrund ist mit der EuGH-Entscheidung jetzt weggefallen” — so Liebl. “Diese Verfahren werden in Deutschland seit über fünf Jahren geführt, als erstes Gericht hatte das Landgericht Gießen zugunsten des Spielers entschieden”, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von CLLB aus München gegenüber LTO. Die Spielerklagen seien darüber hinaus nach EU-Recht nicht rechtsmissbräuchlich. Oder dass sich der ein oder andere Anbieter – sei es durch Liquidation, Umstrukturierung oder andere juristische Kunstgriffe – aus der Verantwortung stiehlt, bevor der EuGH überhaupt entschieden hat.
Welche Entscheidung hat der EuGH getroffen?
Das Handelsgericht Wien möchte vom EuGH klären lassen — ob die Bill 55 unionsrechtswidrig ist und deshalb zurückgenommen werden muss. Der EuGH muss entscheiden (ob ein Spieler sein Geld von Tipico zurückfordern kann), weil der Anbieter über keine Lizenz verfügte und ob dies explizit auch möglich ist, obwohl Tipico eine Lizenz beantragt hatte und diese auch hätte bekommen müssen, weil das deutsche Lizenzverfahren unionsrechtswidrig war. Mit der Klageerhebung wird jedoch die Verjährung gehemmt – deshalb sollten Betroffene nicht den Fehler machen (ebenfalls auf die Urteile des EuGH zu warten), sondern schnellstmöglich Klage einreichen, um die Verjährung zu hemmen und ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Juli 2024 , Aktenzeichen I ZR 90/23, legte der Bundesgerichtshof dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor, die sich um die Möglichkeit drehen, bei Online-Sportwetten verlorenes Geld zurückfordern zu können.
Ausgesetzte Verfahren

So kennt das Verfahren vor dem EuGH beispielsweise keine starren Fristen wie im deutschen Zivilprozess. Der EuGH beantwortet dann die Rechtsfrage verbindlich, damit das nationale Gericht den Fall unionsrechtskonform entscheiden kann. Aber auch dann sollten sich Anspruchsinhaber keine Zeit lassen – Ansprüche könnten verjähren oder nicht mehr durchsetzbar sein.
- Die Verfahren wurden von dem Bundesgerichtshof sowie vielen nachgeordneten Gerichten ausgesetzt, nachdem der EuGH eine Vorlage aus Malta erhalten hatte – dieser Grund für die Aussetzung ist durch die Entscheidung des EuGH nun hinfällig”, erklärte Liebl.
- Juli 2024 (Aktenzeichen I ZR 90/23) legte der Bundesgerichtshof dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor, die sich um die Möglichkeit drehen, bei Online-Sportwetten verlorenes Geld zurückfordern zu können.
- Für betroffene Personen wird die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen damit erheblich sicherer, da nun grundsätzlich das Recht des eigenen Wohnsitzstaates greift.
- Daraus folge eine deliktische Haftung der Geschäftsführer (§§ 1301 — 1311 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB)), also eine Haftung wegen unerlaubter Handlung.
Der EuGH hat somit auch die zweite Frage der Vorlage geklärt. Im https://alvynncasino.at/ betreffenden Fall war dies Österreich, weshalb das österreichische Recht zur Anwendung kommt. Im Allgemeinen ist das Recht des Staates entscheidend, in dem der Schaden eintreten wird. Daraus ergibt sich eine deliktische Haftung für die Geschäftsführer gemäß §§ 1301 (1311 des österreichischen Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuchs (ABGB)), also eine Haftung aufgrund unerlaubter Handlungen. Fehlt diese, gelten die Spielverträge nach österreichischem Recht als ungültig – als existierten sie nie.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit mehreren Verfahren zur Frage (unter welchen Voraussetzungen Spielverluste bei Online-Sportwetten), Online-Poker oder Online-Casinos von Verbrauchern zurückgefordert werden können.
- Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.
- Das deutsche Online-Casino-Verbot war rechtmäßig (betroffene Verträge waren nichtig), und Spieler handeln nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie ihre Verluste zurückfordern.
- Verluste bei nach wie vor nicht lizenzierten Anbietern sind dagegen weiterhin grundsätzlich rückholbar.

Das Verbot von Online-Casinos in Deutschland war rechtens; die betroffenen Verträge sind ungültig (und Spieler handeln nicht rechtsmissbräuchlich), wenn sie ihre Verluste zurückfordern. Deshalb können Spieler ihre Verluste zurückfordern. Die bisherigen Erklärungen sind jedoch positiv für Spieler und lassen auf Entscheidungen hoffen, die verbraucherfreundlich sind. Der EuGH hat bislang keine Entscheidung zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten getroffen.
Am 21. Januar 2026 (Az. C-77/24) hat der EuGH entschieden, dass Teilnehmer an illegalem Online-Glücksspiel ihre Verluste unter vereinfachten Bedingungen zurückverlangen dürfen. Mit dieser Entscheidung des EuGH fällt der Aussetzungsgrund weg – die Verfahren können also wieder fortgeführt und rechtskräftig entschieden werden. Umso wichtiger ist es — dass der EuGH die Fragen als zulässig und entscheidungsreif anerkannt hat und eindeutig zugunsten der Verbraucher entschieden hat – trotz der fragwürdigen Herkunft des Verfahrens. Verluste bei weiterhin nicht lizenzierten Anbietern sind jedoch nach wie vor grundsätzlich rückholbar. Damit können die Spieler ihre Verluste zurückfordern. Eine Lizenz aus Malta bietet folglich keinen Schutz vor den deutschen Verbotsfolgen.
In diesem Zusammenhang muss sich der EuGH mit verschiedenen Vorlagefragen auseinandersetzen, die ihm ein maltesisches Gericht vorgelegt hat. Derartige Verfahren betreffen in der Regel keine technischen Nebenaspekte (sondern Grundsatzfragen von erheblichem Gewicht – wie beispielsweise die Reichweite der Dienstleistungsfreiheit), die Grenzen der nationalen Glücksspielregulierung oder die Verpflichtung zur Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Dies führt nach Ansicht vieler Oberlandesgerichte dazu, dass die einzelnen Glücksspielverträge ungültig sind und der Spieler daher grundsätzlich eine Erstattung seiner Verluste vom Online-Casino-Anbieter verlangen kann.
Entscheidend kann sein, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist und wie dieser aussieht…. Genau daran ist nun eine verbandsklageweise erhobene Abhilfeklage gegen die Betreiberin von X gescheitert. Damit bleibt das Wohnsitzrecht der geschädigten Personen für die Klage entscheidend. Da finanzielle Verluste im Wohnsitzland der Spielenden entstehen, ist dessen nationales Recht anzuwenden – besonders, wenn keine nationale Lizenz vorliegt. Dieses Urteil klärt die entscheidende Frage, welches nationale Recht bei einer Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführung eines ausländischen Anbieters anzuwenden ist.
Deutsche Gerichte sind sich sicher, dass die Gesetze verhältnismäßig und geeignet sind.

Synchrone Live-Kurse mit interaktiver Rückfragemöglichkeit fallen damit grundsätzlich nicht unter das FernUSG. Vor allem stellten sie die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte infrage. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates. Für betroffene Personen wird die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen damit erheblich sicherer, da nun grundsätzlich das Recht des eigenen Wohnsitzstaates greift. Die grundsätzliche Rechtsfrage ist damit geklärt. Was hat der EuGH zur Rückforderung von Glücksspielverlusten entschieden?